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Lizenzbedingungen für die Software "gematik Authenticator" der gematik
Für die Software (Quellcode und Installer/Binary) des "gematik Authenticators" gelten die
nachfolgenden Lizenzbedingungen des Rechteinhabers gematik GmbH:
I. OPEN-SOURCE-LIZENZ FÜR DIE EUROPÄISCHE UNION v. 1.2
EUPL © Europäische Union 2007, 2016
Diese Open-Source-Lizenz für die Europäische Union ("EUPL") gilt für Werke (im Sinne
der nachfolgenden Begriffsbestimmung), die unter EUPL-Bedingungen zur Verfügung
gestellt werden. Das Werk darf nur in der durch diese Lizenz gestatteten Form genutzt
werden (insoweit eine solche Nutzung dem Urheber vorbehalten ist).
Das Werk wird unter den Bedingungen dieser Lizenz zur Verfügung gestellt, wenn der
Lizenzgeber (im Sinne der nachfolgenden Begriffsbestimmung) den folgenden Hinweis
unmittelbar hinter dem Urheberrechtshinweis dieses Werks anbringt:
Lizenziert unter der EUPL
oder in einer anderen Form zum Ausdruck bringt, dass er es unter der EUPL lizenzieren
möchte.
1. Begriffsbestimmungen
Für diese Lizenz gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- "Lizenz": diese Lizenz.
- "Originalwerk": das Werk oder die Software, die vom Lizenzgeber unter dieser Lizenz
verbreitet oder zugänglich gemacht wird, und zwar als Quellcode und gegebenenfalls
auch als ausführbarer Code.
- "Bearbeitungen": die Werke oder Software, die der Lizenznehmer auf der Grundlage
des Originalwerks oder seiner Bearbeitungen schaffen kann. In dieser Lizenz wird nicht
festgelegt, wie umfangreich die Änderung oder wie stark die Abhängigkeit vom
Originalwerk für eine Einstufung als Bearbeitung sein muss; dies bestimmt sich nach
dem Urheberrecht, das in dem unter Artikel 15 aufgeführten Land anwendbar ist.
- "Werk": das Originalwerk oder seine Bearbeitungen.
- "Quellcode": diejenige Form des Werkes, die zur Auffassung durch den Menschen
bestimmt ist und die am besten geeignet ist, um vom Menschen verstanden und
verändert zu werden.
- "Ausführbarer Code": die - üblicherweise - kompilierte Form des Werks, die von
einem Computer als Programm ausgeführt werden soll.
- "Lizenzgeber": die natürliche oder juristische Person, die das Werk unter der Lizenz
verbreitet oder zugänglich macht.
- "Bearbeiter": jede natürliche oder juristische Person, die das Werk unter der Lizenz
verändert oder auf andere Weise zur Schaffung einer Bearbeitung beiträgt.
- "Lizenznehmer" ("Sie"): jede natürliche oder juristische Person, die das Werk unter
den Lizenzbedingungen nutzt.
- "Verbreitung" oder "Zugänglichmachung": alle Formen von Verkauf, Überlassung,
Verleih, Vermietung, Verbreitung, Weitergabe, Übermittlung oder anderweitiger
Online- oder Offline-Bereitstellung von Vervielfältigungen des Werks oder
Zugänglichmachung seiner wesentlichen Funktionen für dritte natürliche oder
juristische Personen.
2. Umfang der Lizenzrechte
Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit für die Gültigkeitsdauer der am Originalwerk
bestehenden Urheberrechte eine weltweite, unentgeltliche, nicht ausschließliche,
unterlizenzierbare Lizenz, die Sie berechtigt:
- das Werk uneingeschränkt zu nutzen,
- das Werk zu vervielfältigen,
- das Werk zu verändern und Bearbeitungen auf der Grundlage des Werks zu schaffen,
- das Werk öffentlich zugänglich zu machen, was das Recht einschließt, das Werk oder
Vervielfältigungsstücke davon öffentlich bereitzustellen oder wahrnehmbar zu machen
oder das Werk, soweit möglich, öffentlich aufzuführen,
- das Werk oder Vervielfältigungen davon zu verbreiten,
- das Werk oder Vervielfältigungen davon zu vermieten oder zu verleihen,
- das Werk oder Vervielfältigungen davon weiter zu lizenzieren.
Für die Wahrnehmung dieser Rechte können beliebige, derzeit bekannte oder künftige
Medien, Träger und Formate verwendet werden, soweit das geltende Recht dem nicht
entgegensteht.
Für die Länder, in denen Urheberpersönlichkeitsrechte an dem Werk bestehen, verzichtet
der Lizenzgeber im gesetzlich zulässigen Umfang auf seine Urheberpersönlichkeitsrechte,
um die Lizenzierung der oben aufgeführten Verwertungsrechte wirksam durchführen zu
können.
Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, unentgeltliches
Nutzungsrecht an seinen Patenten, sofern dies zur Ausübung der durch die Lizenz
erteilten Nutzungsrechte am Werk notwendig ist.
3. Zugänglichmachung des Quellcodes
Der Lizenzgeber kann das Werk entweder als Quellcode oder als ausführbaren Code zur
Verfügung stellen. Stellt er es als ausführbaren Code zur Verfügung, so stellt er darüber
hinaus eine maschinenlesbare Kopie des Quellcodes für jedes von ihm verbreitete
Vervielfältigungsstück des Werks zur Verfügung, oder er verweist in einem Vermerk im
Anschluss an den dem Werk beigefügten Urheberrechtshinweis auf einen Speicherort, an
dem problemlos und unentgeltlich auf den Quellcode zugegriffen werden kann, solange
der Lizenzgeber das Werk verbreitet oder zugänglich macht.
4. Einschränkungen des Urheberrechts
Es ist nicht Zweck dieser Lizenz, Ausnahmen oder Schranken der ausschließlichen Rechte
des Urhebers am Werk, die dem Lizenznehmer zugutekommen, einzuschränken. Auch die
Erschöpfung dieser Rechte bleibt von dieser Lizenz unberührt.
5. Pflichten des Lizenznehmers
Die Einräumung der oben genannten Rechte ist an mehrere Beschränkungen und
Pflichten für den Lizenznehmer gebunden:
Urheberrechtshinweis, Lizenztext, Nennung des Bearbeiters: Der Lizenznehmer
muss alle Urheberrechts-, Patent- oder Markenrechtshinweise und alle Hinweise auf die
Lizenz und den Haftungsausschluss unverändert lassen. Jedem von ihm verbreiteten oder
zugänglich gemachten Vervielfältigungsstück des Werks muss der Lizenznehmer diese
Hinweise sowie diese Lizenz beifügen. Der Lizenznehmer muss auf jedem abgeleiteten
Werk deutlich darauf hinweisen, dass das Werk geändert wurde, und das Datum der
Bearbeitung angeben.
"Copyleft"-Klausel: Der Lizenznehmer darf Vervielfältigungen des Originalwerks oder
Bearbeitungen nur unter den Bedingungen dieser EUPL oder einer neueren Version dieser
Lizenz verbreiten oder zugänglich machen, außer wenn das Originalwerk ausdrücklich nur
unter dieser Lizenzversion - z. B. mit der Angabe "Nur EUPL V. 1.2" - verbreitet werden
darf. Der Lizenznehmer (der zum Lizenzgeber wird) darf für das Werk oder die
Bearbeitung keine zusätzlichen Bedingungen anbieten oder vorschreiben, die die
Bedingungen dieser Lizenz verändern oder einschränken.
Kompatibilitäts-Klausel: Wenn der Lizenznehmer Bearbeitungen, die auf dem Werk
und einem anderen Werk, das unter einer kompatiblen Lizenz lizenziert wurde, basieren,
oder die Kopien dieser Bearbeitungen verbreitet oder zugänglich macht, kann dies unter
den Bedingungen dieser kompatiblen Lizenz erfolgen. Unter "kompatibler Lizenz" ist eine
im Anhang dieser Lizenz angeführte Lizenz zu verstehen. Sollten die Verpflichtungen des
Lizenznehmers aus der kompatiblen Lizenz mit denjenigen aus der vorliegenden Lizenz
(EUPL) in Konflikt stehen, werden die Verpflichtungen aus der kompatiblen Lizenz
Vorrang haben.
Bereitstellung des Quellcodes: Wenn der Lizenznehmer Vervielfältigungsstücke des
Werks verbreitet oder zugänglich macht, muss er eine maschinenlesbare Fassung des
Quellcodes mitliefern oder einen Speicherort angeben, über den problemlos und
unentgeltlich so lange auf diesen Quellcode zugegriffen werden kann, wie der
Lizenznehmer das Werk verbreitet oder zugänglich macht.
Rechtsschutz: Diese Lizenz erlaubt nicht die Benutzung von Kennzeichen, Marken oder
geschützten Namensrechten des Lizenzgebers, soweit dies nicht für die angemessene
und übliche Beschreibung der Herkunft des Werks und der inhaltlichen Wiedergabe des
Urheberrechtshinweises erforderlich ist.
6. Urheber und Bearbeiter
Der ursprüngliche Lizenzgeber gewährleistet, dass er das Urheberrecht am Originalwerk
innehat oder dieses an ihn lizenziert wurde und dass er befugt ist, diese Lizenz zu
erteilen.
Jeder Bearbeiter gewährleistet, dass er das Urheberrecht an den von ihm
vorgenommenen Änderungen des Werks besitzt und befugt ist, diese Lizenz zu erteilen.
Jedes Mal, wenn Sie die Lizenz annehmen, erteilen Ihnen der ursprüngliche Lizenzgeber
und alle folgenden Bearbeiter eine Befugnis zur Nutzung ihrer Beiträge zum Werk unter
den Bedingungen dieser Lizenz.
7. Gewährleistungsausschluss
Die Arbeit an diesem Werk wird laufend fortgeführt; es wird durch unzählige Bearbeiter
ständig verbessert. Das Werk ist nicht vollendet und kann daher Fehler ("bugs")
enthalten, die dieser Art der Entwicklung inhärent sind.
Aus den genannten Gründen wird das Werk unter dieser Lizenz "so, wie es ist" ohne
jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Dies gilt unter anderem - aber nicht
ausschließlich - für Marktreife, Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck,
Mängelfreiheit, Richtigkeit sowie Nichtverletzung von anderen Immaterialgüterrechten als
dem Urheberrecht (vgl. dazu Artikel 6 dieser Lizenz).
Dieser Gewährleistungsausschluss ist wesentlicher Bestandteil der Lizenz und Bedingung
für die Einräumung von Rechten an dem Werk.
8. Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkung
Außer in Fällen von Vorsatz oder der Verursachung von Personenschäden haftet der
Lizenzgeber nicht für direkte oder indirekte, materielle oder immaterielle Schäden
irgendwelcher Art, die aus der Lizenz oder der Benutzung des Werks folgen; dies gilt
unter anderem, aber nicht ausschließlich, für Firmenwertverluste, Produktionsausfall,
Computerausfall oder Computerfehler, Datenverlust oder wirtschaftliche Schäden, und
zwar auch dann, wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen
wurde. Unabhängig davon haftet der Lizenzgeber im Rahmen der gesetzlichen
Produkthaftung, soweit die entsprechenden Regelungen auf das Werk anwendbar sind.
9. Zusatzvereinbarungen
Wenn Sie das Werk verbreiten, können Sie Zusatzvereinbarungen schließen, in denen
Verpflichtungen oder Dienstleistungen festgelegt werden, die mit dieser Lizenz vereinbar
sind. Sie dürfen Verpflichtungen indessen nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre
eigene Verantwortung eingehen, nicht jedoch im Namen des ursprünglichen Lizenzgebers
oder eines anderen Bearbeiters, und nur, wenn Sie sich gegenüber allen Bearbeitern
verpflichten, sie zu entschädigen, zu verteidigen und von der Haftung freizustellen, falls
aufgrund der von Ihnen eingegangenen Gewährleistungsverpflichtung oder
Haftungsübernahme Forderungen gegen sie geltend gemacht werden oder eine
Haftungsverpflichtung entsteht.
10. Annahme der Lizenz
Sie können den Bestimmungen dieser Lizenz zustimmen, indem Sie das Symbol "Lizenz
annehmen" unter dem Fenster mit dem Lizenztext anklicken oder indem Sie Ihre
Zustimmung auf vergleichbare Weise in einer nach anwendbarem Recht zulässigen Form
geben. Das Anklicken des Symbols gilt als Anzeichen Ihrer eindeutigen und
unwiderruflichen Annahme der Lizenz und der darin enthaltenen Klauseln und
Bedingungen.
In gleicher Weise gilt als Zeichen der eindeutigen und unwiderruflichen Zustimmung die
Ausübung eines Rechtes, das in Artikel 2 dieser Lizenz angeführt ist, wie das Erstellen
einer Bearbeitung oder die Verbreitung oder Zugänglichmachung des Werks oder dessen
Vervielfältigungen.
11. Informationspflichten
Wenn Sie das Werk verbreiten oder zugänglich machen (beispielsweise, indem Sie es
zum Herunterladen von einer Website anbieten), müssen Sie über den Vertriebskanal
oder das benutzte Verbreitungsmedium der Öffentlichkeit zumindest jene Informationen
bereitstellen, die nach dem anwendbaren Recht bezüglich der Lizenzgeber, der Lizenz
und ihrer Zugänglichkeit, des Abschlusses des Lizenzvertrags sowie darüber, wie die
Lizenz durch den Lizenznehmer gespeichert und vervielfältigt werden kann, erforderlich
sind.#
12. Beendigung der Lizenz
Die Lizenz und die damit eingeräumten Rechte erlöschen automatisch, wenn der
Lizenznehmer gegen die Lizenzbedingungen verstößt.
Ein solches Erlöschen der Lizenz führt nicht zum Erlöschen der Lizenzen von Personen,
denen das Werk vom Lizenznehmer unter dieser Lizenz zur Verfügung gestellt worden ist,
solange diese Personen die Lizenzbedingungen erfüllen.
13. Sonstiges
Unbeschadet des Artikels 9 stellt die Lizenz die vollständige Vereinbarung der Parteien
über das Werk dar.
Sind einzelne Bestimmungen der Lizenz nach geltendem Recht nichtig oder unwirksam,
so berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Lizenz an sich. Solche
Bestimmungen werden vielmehr so ausgelegt oder modifiziert, dass sie wirksam und
durchsetzbar sind.
Die Europäische Kommission kann weitere Sprachfassungen oder neue Versionen dieser
Lizenz oder aktualisierte Fassungen des Anhangs veröffentlichen, soweit dies notwendig
und angemessen ist, ohne den Umfang der Lizenzrechte zu verringern. Neue Versionen
werden mit einer eindeutigen Versionsnummer veröffentlicht.
Alle von der Europäischen Kommission anerkannten Sprachfassungen dieser Lizenz sind
gleichwertig. Die Parteien können sich auf die Sprachfassung ihrer Wahl berufen.
14. Gerichtsstand
Unbeschadet besonderer Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt Folgendes:
- Für alle Streitigkeiten über die Auslegung dieser Lizenz zwischen den Organen,
Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union als Lizenzgeber und
einem Lizenznehmer ist der Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Artikel 272
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zuständig;
- Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen anderen Parteien über die Auslegung dieser
Lizenz ist allein der Ort, an dem der Lizenzgeber seinen Wohnsitz oder den
wirtschaftlichen Mittelpunkt seiner Tätigkeit hat.
15. Anwendbares Recht
Unbeschadet besonderer Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt Folgendes:
- Diese Lizenz unterliegt dem Recht des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem
der Lizenzgeber seinen Sitz, Wohnsitz oder eingetragenen Sitz hat;
- diese Lizenz unterliegt dem belgischen Recht, wenn der Lizenzgeber keinen Sitz,
Wohnsitz oder eingetragenen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.
***
Anlage
"Kompatible Lizenzen" nach Artikel 5 der EUPL sind:
- GNU General Public License (GPL) v. 2, v. 3
- GNU Affero General Public License (AGPL) v. 3
- Open Software License (OSL) v. 2.1, v. 3.0
- Eclipse Public License (EPL) v. 1.0
- CeCILL v. 2.0, v. 2.1
- Mozilla Public Licence (MPL) v. 2
- GNU Lesser General Public Licence (LGPL) v. 2.1, v. 3
- Creative Commons Attribution-ShareAlike v. 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0) für andere
Werke als Software
- European Union Public Licence (EUPL) v. 1.1, v. 1.2
- Québec Free and Open-Source Licence - Reciprocity (LiLiQ-R) oder Strong
Reciprocity (LiLiQ-R+)
Die Europäische Kommission kann diesen Anhang aktualisieren, um neuere Fassungen
der obigen Lizenzen aufzunehmen, ohne hierfür eine neue Fassung der EUPL
auszuarbeiten, solange diese Lizenzen die in Artikel 2 gewährten Rechte gewährleisten
und den erfassten Quellcode vor ausschließlicher Aneignung schützen.
Alle sonstigen Änderungen oder Ergänzungen dieses Anhangs bedürfen der Ausarbeitung
einer neuen Version der EUPL.
II. Bestehende Abhängigkeiten zu Open Source Bibliotheken
Es bestehen bei der Nutzung der vorbezeichneten Software bzw. des Quellcodes folgende
Abhängigkeiten zu Open Source Bibliotheken, deren jeweilige Lizenzbedingungen
inkompatibel mit der unter I. wiedergegebenen EUPL sind oder sein können. Es gelten
insofern die entsprechenden Lizenzbedingungen der herangezogenen Bibliotheken bzw.
Drittsoftwareanteile:
Komponente: Electron
Lizenz: MIT
Komponente: got
Lizenz: MIT
Komponente: base64url
Lizenz: MIT
Komponente: hpagent
Lizenz: MIT
Komponente: http-status-codes
Lizenz: MIT
Komponente: dot-object
Lizenz: MIT
Komponente: jsonwebtoken
Lizenz: MIT
Komponente: node-forge
Lizenz: Apache-2.0
Komponente: node-jose
Lizenz: Apache-2.0
Komponente: qs
Lizenz: BSD-3-Clause
Komponente: sax
Lizenz: ISC
Komponente: stream-browserify
Lizenz: MIT
Komponente: sweetalert2
Lizenz: MIT
Komponente: vue
Lizenz: MIT
Komponente: vue-i18n
Lizenz: MIT
Komponente: vue-router
Lizenz: MIT
Komponente: vuex
Lizenz: MIT
Komponente: winston
Lizenz: MIT
Komponente: winston-daily-rotate-file
Lizenz: MIT
Komponente: xml2js
Lizenz: MIT
Komponente: flatted
Lizenz: ISC
Komponente: ip-range-check
Lizenz: MIT
Komponente: zip-a-folder
Lizenz: MIT
Komponente: ip-matching
Lizenz: MIT
Komponente: uuid
Lizenz: MIT
Komponente: keytar
Lizenz: MIT
Komponente: lodash
Lizenz: MIT
Komponente: minimatch
Lizenz: MIT
Komponente: validator
Lizenz: MIT
Komponente: is-valid-domain
Lizenz: MIT
Komponente: electron-edge-js
Lizenz: MIT